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Gesetzestexte ::: Beschlagnahmung der Auspuffanlage! Wann erlaubt ?
Dieser Artikel wurde von einem Polizisten im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:
"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der
Fahrzeugtyp ändert! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit,
die allerdings mit 150,- DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen: "Mann, was für ein Klugscheisser!"
Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen,
daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr, sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft.
Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt,
der darf auch weiterfahren! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest
wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt
sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins
Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz;
rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung
(bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder
Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb
von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch
kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die
Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch, glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei)
treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer
viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor
Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat.
Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn,
Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund)
darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr
machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur
Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten. Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der
sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die VerhältnismÄssigkeit anzuzweifeln und zumindest einen
Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der
Eifel sind !!!
Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max
(Supertrapp).
Siehe auch §49 StVZO.
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