Welche Kontaktbeschränkungen gelten für Treffen von Genesenen und Geimpften?
Wenn ausschließlich Menschen zusammenkommen, die geimpft oder genesen oder unter unter 16 Jahre alt sind, dann gelten für private Treffen überall (also auch zu Hause) diese Kontaktbeschränkungen:
- Innerhalb des eigenen Hausstandes sind Treffen ohne Personenbegrenzung erlaubt.
- Eine Zusammenkunft von insgesamt höchstens zehn Personen ohne Beschränkung der Zahl der Hausstände ist möglich, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahren hiervon ausgenommen sind.
- Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Bei angemeldeten Demonstrationen und anderen Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes gelten keine Kontaktbeschränkungen. In Innenräumen gilt dann allerdings 3G.
Info :
https://www1.wdr.de/nachrichte…kdown-regeln-nrw-100.html
Niedersachsen schreibt es deutlicher:
Wie viele Personen dürfen sich noch treffen?
Ab dem 27. Dezember gelten in Niedersachsen die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Kontaktregeln. Danach dürfen sich nur noch zehn geimpfte und genesene Personen treffen - das gilt auch für private Feiern und Zusammenkünfte in angemieteten Räumlichkeiten oder in einer Gaststätte. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Auch Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht mitgezählt. Wer nicht geimpft werden kann und ein entsprechendes Attest besitzt, darf auch ungeimpft an einem Treffen teilnehmen - und zählt dann zu den zehn Personen. Für andere ungeimpfte Personen gelten noch strengere
Quelle: