Mean Streak Zubehörauspuff ohne KAT?

  • Hallo alle miteinander!

    Meine 1600er Mean Streak mit EZ. 2006 hat ja ab Werk Euro 3 mit KAT und Einspritzung.

    Jetzt gibt es für die Mean ja viele Zubehörauspuffanlagen mit E-Nr. und damit eintragungsfrei. Die meisten - nicht alle! - haben aber keinen Katalysator wie die originale Abgasanlage.

    Frage 1: Gibt es da nicht Probleme bei der Abgasuntersuchung?


    Es ist ja schön, daß man in Sachen Auspuffanlage mit Krümmer ein bisschen Auswahl hat, aber was bringt die Auswahl, wenn sie so keine Abgasuntersuchung besteht?

    Zugegeben, ich weiß nicht, ob sie die AU auch ohne KAT bestehen kann, aber ich gehe davon aus?!


    Frage 2: kommt die Einspritzanlage / Elektronik damit klar, das plötzlich kein Kat mehr vorhanden ist und damit weniger Staudruck herrscht? Muß man da nachhelfen mit dem Powercommander, oder direkt das Steuergerät umprogrammieren lassen?


    Frage 3: Kennt ihr eine zuverlässige Firma, die das Steuergerät der 1600er Mean umprogrammieren kann? Ich bin kein Fan von zusatzgeräten, daher würde ich lieber direkt umprogrammieren lassen...


    Viele Grüße und Danke für eure Antworten vorab!


    Euer Roland

  • kurz und knapp wenn du nen Auspuff OHNE KAT dran baust begehst du Steuerhinterziehung

    gsund bleim

    gruß Manni





    VROC #38026

    :BikesVN17T                                                                                                         :MüRa

    i dad scho mäng wenn i deafad wia i kannt .

  • Hallo Bigfoot,


    jetzt hast Du mich neugierig gemacht und ich habe mal intensiver recherchiert.


    In meinen Augen kann es ja irgendwie auch nicht sein, daß hier haufenweise Nachrüstanlagen angeboten werden, mit E-Nr. und ohne einen einzigen Verweis auf eine mögliche Steuerhinterziehung. Damit würden die Käufer ja von den Herstellern (die es wissen müssen) zur Steuerhinterziehung ohne deren Wissen mitbegleitet. Das kann irgendwie nicht sein.


    Ich habe dazu vom TÜV Nord ein informatives Dokument gefunden: Infopost über Austauschschalldämpfer


    Wenn ich das richtig lese, steht in meinem Fahrzeugschein in Feld 14.1 die Nummer "0210". Das ist die Schlüsselnummer für die Abgasnorm Euro 2, nicht Euro 3! Das bedeutet, ich darf bei einer Abgasuntersuchung einen CO-Wert von max. 4,5% haben. Und das sollte die Einspritzung auch ohne KAT noch schaffen, denke ich.


    Somit wäre das Umrüsten auf eine Anlage ohne KAT auch keine Steuerhinterziehung.


    Hat hier im Forum fenn jemand Erfahrung mit einer nachgerüsteten Anlage ohne KAT in Verbindung mit der Abgasuntersuchung?

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus das dir diese Frage am ehesten der Hersteller der Anlage sagen kann. Die haben doch die EG Norm beantragt und die Litanei durchgeführt.

    Habe eine V&H dran und bringe meinen Bock zur Werkstatt und die machen HU und ASU- Dann hole ich sie wieder ab. Habe nie nachgefragt ob alles passt. Wenn du dir unsicher bist dann lass die original Anlage dran. Wenn dir eine andere Anlage aber gefällt dann bau sie dran. Versuch macht kluchhhhh ...

    Kannst nach dem Durchfall bei der AU ja die originale Anlage wieder dran basteln und nochmal hin fahren.

  • Steuerhinterziehung kann ich doch nur begehen, wenn ich für ein Motorrad mit KAT weniger Steuern bezahlen muss, als für ein Motorrad ohne Kat, bzw. wenn die Kfz. Steuer für ein Motorrad abhängig vom Schadstoffausstoß wäre. Ist diese aber nicht !


    Zitat: Im Gegensatz zum PKW ist bei Motorrädern die Abgasemission nicht ausschlaggebend für die Steuer. Bei einem PKW berücksichtigt man bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer sowohl den Hubraum als auch die Emission von Abgasen. Es ist jedoch so, dass man eine Änderung dieser Regelung aktuell diskutiert und eventuell auch bei Motorrädern zukünftig die Emission zusätzlich ausschlaggebend für die Höhe der Steuer wird. Eine Entscheidung darüber ist jedoch nicht absehbar. Voraussetzung für die Änderung wären ebenfalls neue EU-Abgasvorschriften. Doch auch darüber gibt es noch keine Entscheidung.


    ADAC

    Motorisierte Zweiräder


    Für sie gilt weiterhin das "alte" Steuersystem: Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Zweiräder beträgt jährlich 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum.

    Nach § 3 (2) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von höchstens 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von über 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ zulassungsfrei und entsprechend § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Besteuerung befreit. Das gilt auch für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum höchstens 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung höchstens 4 kW beträgt.

  • Wenn das Teil ne ABE hat und nicht manipuliert ist, gibts auch leine Probleme. Leistungsverlust ist mit der V@H auch nicht feststellbar.

    Grüße aus Darmstadt


    Kubi


    VROC #13798



  • OK das mit der Steuer hab ich mit der Dose gleichgesetzt sorry ABER im TüV Schreiben stehen 2 Absätze die du dir trotzdem zu Herzen nehmen solltest

    den 1. und den letzten

    kann das leider nicht Kopieren bei PDF

    is klar die Töpfe OHNE KAT sind deutlich billiger und das verleitet zum Kauf

    gsund bleim

    gruß Manni





    VROC #38026

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    i dad scho mäng wenn i deafad wia i kannt .

  • Servus zusammen,


    ich hatte bei dem Thema einiges an Arbeit bei meinem alten Auto (H-Kennz.).


    Im Fahrzeugschein stehen die relevanten Daten zum Thema Abgasvorgaben und diese Daten werden bei der HU (AU) vom Sachverständigen herangezogen, durch ganz simples eintippen der entspr. Daten.

    Die aus den Kfz-Schein hervorgehenden Daten MÜSSEN eingehalten werden, mal davon abgesehen ob mit oder ohne KAT.

    Wenn die Vorgaben (EU-xx) eingehalten werden können, auch wenn kein KAT verbaut ist (was der Prüfer ja nicht weiß), wird es es keinerlei Probleme geben, fertig.


    Folgendes ist aber möglich, angenommen bei Zulassung des Bikes (2006) wäre EURO-2 als gesetzliche Mindest-Vorgabe gegeben, Kawa aber einen KAT verbaut hat der EURO-3 fähig ist, "könnte" dies zu Problemen führen, weil ich davon ausgehe, das über die Dateneingabe des Prüfers auch die entsp. Abgaswerte (+Toleranzen) des Herstellers angezogen werden und nicht die gesetzlichen Werte (+Toleranzen) die baujahrbedingt sind.


    Mein altes Auto dürfte zulassungsbedingt (1986 ohne Gkat), einen CO-Wert von max. 4,5% haben.

    Nur hat der Hersteller es anders Vorgegeben und zwar max. CO-Wert 1,5% (steht im Handbuch und Motorraum so), was auch so im AU-Bericht der Prüfstelle eindeutig zu sehen ist.

    Da H-Kennzeichen steht im Feld 14.1 "Oldtimer", die AU-Daten werden dann aus der Schlüsselnummer 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN) herangezogen und genau dort sind auch diese max. 1,5% CO hinterlegt gewesen.


    Mir ist nicht bekannt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, dass beim Thema Abgasvorgaben grundsätzlich zwischen Kraftrad und Auto unterschieden wird in der Herangehensweise bei der HU/AU.


    Roland, Du musst rausfinden welche CO-Toleranzen Kawa werksmäßig für Dein Bike hinterlegt hat.

    Wenn Du die Möglichkeit hast zu einer bekannten Werkstatt zu gehen, damit die nur Deine Daten aus dem Kfz-Schein in das AU-Prüfgerät eintippen, so könntest Du sehen welche CO-Toleranzen Du einhalten musst.

    Sollten wirklich die 4,5% CO für Dein Bike gelten (was ich aber nicht glaube), kann ich Dir gleich sagen, die hält das Bike locker ohne jeglichen Kat ein.

    Meine Classic von 1996 lag in den letzten 10-Jahren zwischen 1,0 - 2,3%.

    Gruß Maga

    VN 1500 Classic D1 (1996)

    :Smilies42

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  • Bei Motorrad gibt es derzeit eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

    1. Ungeregelter Kat oder kein Kat -> max. 4,5 % CO.

    2. Geregelter Kat -> max. 0,3 % CO.

    ssas.gif

    Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt.

    (Oscar Wilde)

  • Da muß es aber noch Zwischenwerte geben.

    Meine R 1200C (Bj. 99) darf maximal 1,0 % CO haben. Da ist immer gutes Zureden erforderlich, da ich tatsächlich knapp über 1 % liege. Die Vorgabe schein von BMW zu kommen.

  • Genau das meine ich!


    Das eine sind gesetzliche Mindestvorgaben in Abhängigkeit vom Baujahr bzw. Zulassung und das andere sind herstellerseitige Einstellungen/ Vorgaben die via Kfz-Schein bei der HU/AU abgerufen werden und auch definitiv einzuhalten sind.


    Nur als Bsp. mein Kumpel hat den gleichen Oldy wie ich, gleicher Motor, gleiches Baujahr, usw.....

    Sein Auto wurde damals 1986 mit GKat (Sonderausst. keine Serie) ausgeliefert meiner ohne Gkat.

    Beide Fahrzeuge sind mittlerweile >35 Jahre alt und besitzen beide ein H-Kennzeichen.

    Bei beiden steht im Feld 14.1= Oldtimer

    Unsere Schlüsselnummer 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN) sind aber unterschiedlich!


    Vom Baujahr und der Zulassung her, dürften beide Autos max. 4,5% CO haben um die AU zu bestehen....

    SO IST ES ABER NICHT in der realen Welt!


    Meiner ohne Kat hat die Hersteller-Vorgabe max. 1,5% CO im Leerlauf.

    Von meinem Kumpel mit GKat hat die Hersteller-Vorgabe max. 0,5% CO und der AU-Prüfablauf ist ein anderer.

    Auch darf der Gkat nicht ausgebaut werden aufgrund des Alters und/oder der H-Zulassung.

    Sein Fahrzeug muss solange es auf öffentlichen Straßen genutzt wird diese Hersteller AU-Vorgaben einhalten, sprich er muss immer einen funktionsfähigen Gkat besitzen, auch wenn der Wagen mal die 50 Jahre knacken sollte.

    Gruß Maga

    VN 1500 Classic D1 (1996)

    :Smilies42

    2 Mal editiert, zuletzt von Maga ()

  • Herstelleranweisungen gehen vor. Gibt es aber, soweit ich weiß, bei Kawasaki keine.

    Beim Auto ist es sowieso manches anders, da gibt es auch mehr Euro-Klassen und die Unterscheidung Benziner/Diesel. Es war auch lange Zeit gar keine Abgasuntersuchung erforderlich, es genügte die Abfrage der On-Board Diagnose. Erst seit in paar Jahren wird wieder zusätzlich eine Messung durchgeführt.

    ssas.gif

    Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt.

    (Oscar Wilde)

  • Soweit ich es damals, als ich die Powershots auf der VN2000 hab eintragen lassen, mitbekommen habe dürfen Nachrüstanlagen ohne Kat ausgeführt sein wenn die EZ vor 2006 liegt, also noch Euro 2 ist. Euro 3 bzw. ab 2006 müssen die Nachrüstanlage einen Katalysator eingebaut haben.

    Catholics go to church, motocyclists hit the road 8)

  • Hallo nochmal,


    Hier zur endgültigen Klärung (zumindest für mich):

    Ich war beim TÜV, die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung war fällig. Konnte mit dem Prüfer über das Thema sprechen.


    Der TÜVer schaut einzig und allein auf die Eintragung im Feld 14.1 im Fahrzeugschein.

    Bei mir steht dort 0210. Dieser Wert wird in die Prüfstation eingegeben, zusammen mit noch ein paar anderen Werten aber das Feld 14.1 ist für die Abgasuntersuchung elementar. Und dann wird der max. CO-Wert angezeigt, das sind bei meiner Maschine 4,5. Also Euro 2 Abgasnorm. Der Wert wird auch mit Sicherheit gehalten, wenn die Maschine ohne Katalysator geprüft wird.


    Insofern: wenn die Abgasanlage für mein Moped eine eNr. hat, darf ich sie fahren - egal ob Kat oder nicht.


    Damit ist für mich das Thema abgeschlossen.


    Viele Grüße


    Roland

  • Sauber geklärt Roland, so muss das sein.


    Ich hab zwar nicht gedacht, dass die 4,5%-Grenze für Dein Bike gilt, aber der Rest Deiner "Story" ist genauso wie ich das aus eigener Erfahrung kenne.

    Gruß Maga

    VN 1500 Classic D1 (1996)

    :Smilies42

  • Ich habe meine VN 1600 Mean Streak 2007 gekauft (Neu) 2008 habe ich eine Vance & Hines Monster verbaut, ohne Kat. Beim TüV gab es nie Probleme bei der Abgasuntersuchung.

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