Blinker am Lenker

  • Hallo Jungs und Mädels,


    mir haben die Blinker bei der Harley unter dem Lenker gefallen.
    Nach einem Mißgeschick bot es sich an dies auch zu machen und
    ich habe es getan. Sieht auch gut aus.
    Bilder Morgen.
    Jetzt habe ich die Bedenken, dass es dem Graukittel nicht gefällt.
    Habt ihr eine Idee zwecks ABE oder der Gleichen?
    Die Blinker stammen original von einer Sportster, haben aber
    keinerlei Kennzeichnung.


    Udo

    :GeschwE

    VROC 15573 - memento moriendum esse - sei eingedenk, dass du sterblich bist -

  • Sollten die Blinker die richtigen Prüfzeichen haben vereinfacht das die Sache erheblich, dann werden keine Papiere benötigt.
    Meist sind die Zeichen ins Glas eingegossen.

    ssas.gif

    Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt.

    (Oscar Wilde)

  • Habe keine Kennzeichnung gesehen.
    Muß ich nochmal schauen.
    Was, wenn es wirklich keine gibt?


    Udo

    :GeschwE

    VROC 15573 - memento moriendum esse - sei eingedenk, dass du sterblich bist -

  • Wenn sie für uns Zugelassen sind haben die Blinker das Prüfzeichen E11 oder E12 im Blinkerglas wenn ich das noch richtig in Erinnerungen habe. 8)

  • Okay, das,was Blinker tun sollen machen die DInger, oder?... sie blinken:-)


    Und wenn die von einer "Original-Harley" sind, dann dürften die zu 99 % auch den TÜV Segen haben... und wenn nicht, sch... drauf...

  • Von welchem Motorrad die Blinker sind, ist erstmal egal. Hauptsache sie sind als Blinker zugelassen. Erkennbar am Prüfzeichen. Wenn das nicht der Fall ist, droht Ärger.


    Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk

  • Also ehrlich gesagt hat bei mir noch nie ein Prüfer auf den Blinkern nach ner E Nummer geschaut. Ich würde hinfahren und sehen was läuft.


    Gesendet von meinem SM-A500FU mit Tapatalk

  • Hi Leute,
    habe nochmal genau geschaut und festgestellt,
    dass ich mir gar keinen Kopf zu machen brauche denn:
    Das E-Prüfzeichen ist auf dem Reflektor unter der Glühlampe.
    Freu


    Udo

    :GeschwE

    VROC 15573 - memento moriendum esse - sei eingedenk, dass du sterblich bist -

  • Aus Versehen abgschickt, war noch nicht fertig.
    Siehe nächsten Post....

    Ein ehrlicher Feind der mich offen angreift ist mir lieber,
    als ein verlogener "Freund" der mich umarmt!

    Einmal editiert, zuletzt von Triton ()

  • Ein E-Prüfzeichen alleine reicht nicht!


    Diese besagt nur, dass das Teil geprüft ist aber nicht für welche Funktion!


    Blinker vorne müssen dazu noch die Prüfnummer 1, 1a, 1b oder 11 haben,
    für hinten 2a, 2b oder 12.


    Ob diese Nummer(n) auf dem auf dem Glas stehen müssen oder auch auf dem Reflektor stehen können konnte ich aus der Verordnung nicht entnehmen. Meines Wissens muss aber die Nummer auf dem Glas stehen.


    Nachfolgend mal alle Kennzeichnungen:


    Lichttechnische Einrichtungen (LTE).
    Bezeichnungen/Symbole auf aktiven lichttechnischen Einrichtungen, die nach StVZO vorgeschrieben oder
    zulässig sind:


    A Begrenzungsleuchte (vorne/hinten) bzw. Umrissleuchte (nur vorn)
    AR Rückfahrscheinwerfer
    AS Scheinwerfer der Klasse „A“ für symmetrisches Abblend- und Fernlicht
    BS Scheinwerfer der Klasse „B“ für symmetrisches Abblend- und Fernlicht
    B Nebelscheinwerfer (früher auch für Nebelschlussleuchte)
    C Scheinwerfer für Abblendlicht
    CR Fern- und Abblendlicht
    C/R Fern- oder Abblendlicht (/ nicht zusammen einzuschalten)
    D Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquelle
    F Nebelschlussleuchte
    R Scheinwerfer für Fernlicht
    R auch für Schlussleuchte
    RL Tagfahrleuchte
    H Scheinwerfer mit Halogenglühlampe
    HC Halogen Abblendlicht
    HR Halogen Fernlicht
    HCR Halogen Fern- und Abblendlicht
    HC/R Halogen Fern- oder Abblendlicht (/ nicht zusammen einzuschalten)
    DC Xenon Abblendlicht
    DR Xenon Fernlicht
    DC/R Bi-Xenon
    K Abbiegescheinwerfer
    L Kennzeichenleuchte
    MB Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht für Krafträder
    …D als Einzelleuchte oder auch in einer Baugruppe verwendbar
    ...PL Kunststoffabschlussscheibe
    S1, S2 Ein-, Zweipegelbremsleuchte
    11 nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger (auch 1, 1a, 1b möglich)
    12 nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger (auch 2a, 2b möglich)
    IA Rückstrahler, nicht dreieckig (auch IB, IVA möglich)
    IIIA Rückstrahler, dreieckig (auch IIIB möglich)
    Z Rückstrahler für Fahrräder
    50R Beleuchtungseinheit geprüft für motorisierte Zweiräder
    H21W Leuchtmittelkennzeichnung für 12V21W
    H10W Leuchtmittelkennzeichnung für 12V10W
    5 zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
    6 zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
    SM1 Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
    SM2 Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge


    (Ich denke, dass TÜV/Streckenkontrolle die so genau gar nicht kennt...)

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  • Ich hab jetzt über 12 Jahre Harley Blinker am Heck.
    Beschriftung ist irgendwas mit SAE...


    Und interessiert hat das auch noch niemand!
    Mach es einfach, und wenn sich jemand daran stört kannst du immer noch reagieren.

    RL.B.C.
    Die RheinLand Biker Crew...
    Wir lieben das biken und Kurven, Kurven, Kurven...

  • Hier das ist ein Auzug wenn das erfüllt ist gibt es keine Probleme das ist ein Originaler Auszug der Tüv Vorschriften zu Thema Blinker.


    Und es muss eine CE Prüfung haben also E1 / 11 haben....



    Gruss Micha

    Einmal editiert, zuletzt von Micha2212 ()

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