An allen Kraftfahrzeugen muß an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
Hersteller des Fahrzeugs,
Fahrzeugtyp
Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen)
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
zulässiges Gesamtgewicht
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer darf maximal 14 Stellen haben (oder genau 17stellig entsprechend der EG-Richtlinie). Sie muß an gut zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Fahrzeugseite am Rahmen eingeschlagen oder eingeprägt sein. Die 17stellige Nummer nach EG-Richtlinie darf an beliebiger Stelle auf der rechten Seite des Rahmens eingeschlagen sein.
Wird nach einem Unfall ein neuer Rahmen nötig und wird dieser ohne eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer geliefert, muß der Fahrzeughalter dies der Zulassungsstelle mitteilen. Diese entscheidet dann, ob am neuen Rahmen die ursprüngliche Nummer wieder eingeschlagen oder eine andere Nummer zugeteilt wird. Der Halter erhält dann einen Auftrag, sein Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzuführen, der die korrekte Anbringung der Nummer am neuen Rahmen begutachten und im Fahrzeugbrief dokumentieren muß. Erst dann kann von der Zulassungsstelle der Fahrzeugschein berichtigt (oder erneuert) werden.