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Gesetzestexte ::: 45 StVZO Kraftstoffbehälter



Kraftstoffbehälter aus Metall müssen korrosionsfest und bei mindestens 0,3 bar Überdruck noch dicht sein. Überdruck muß sich durch geeignete Einrichtungen ausgleichen können. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluß oder den Entlüftungsöffnungen auch bei Schräglage nicht ausfließen.