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Gesetzestexte ::: 21 StVZO Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge



Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, muß der Hersteller (oder ein Verfügungsberechtigter) die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist dazu ein Fahrzeugbrief (Vordruck gibt es bei der Zulassungsstelle) vorzulegen.
Dieser Brief muß von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) ausgefüllt werden, und er muß bestätigen, daß das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht. Alternativ kann der aaS dies in einem besonderen Gutachten bescheinigen, aus dem die notwendigen Angaben in den Brief übertragen werden, und der aaS oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) bestätigt, daß die Daten im Brief mit jenen Gutachten übereinstimmen. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von einer Ausnahmegenehmigung ab, muß die Ausnahme samt genehmigender Behörde im Brief vermerkt sein.