Gesetzestexte ::: 21 StVZO Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, muß der Hersteller (oder ein Verfügungsberechtigter) die Betriebserlaubnis bei der
Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist dazu ein Fahrzeugbrief (Vordruck gibt es bei
der Zulassungsstelle) vorzulegen.
Dieser Brief muß von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) ausgefüllt werden, und er muß bestätigen, daß das Fahrzeug den
geltenden Vorschriften entspricht. Alternativ kann der aaS dies in einem besonderen Gutachten bescheinigen, aus dem die notwendigen
Angaben in den Brief übertragen werden, und der aaS oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) bestätigt, daß die Daten im Brief
mit jenen Gutachten übereinstimmen. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von einer Ausnahmegenehmigung ab, muß die Ausnahme samt
genehmigender Behörde im Brief vermerkt sein.