Herzlich willkommen und Gruß aus Sachsen-Anhalt
Beiträge von Grizzu
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Moin Kay, vielen Dank für deinen hilfreichen Beitrag.
Hat deine Maschine schon eine Eu- Zulassung ? Da werden ja auch noch
Unterschiede gemacht. Laut der neuen Bestimmungen muss man bei Motorrädern
mit alter Zulassung sogar eine Einzelabnahme machen, wenn die Reifen von den Eintragungen
im KFZ Schein abweichen (anderes Fabrikat oder geänderte Typbezeichnung).
Ich habe in einer Motorradzeitschrift (Motorradnews Ausgabe 05.21) gelesen, dass an die
Prüfstellen ein gemeinsames Verhaltensmuster gerichtet wurde, die alten Fahrzeuge so
wie die Eu-Zulassungen zu behandeln. Sonst hätte so mancher arge Probleme.
Jep...meine hat schon eine EU-Zulassung
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35194.pdf
Reifenumruestung_KR.pdfIch hatte ungefähr das gleiche Problem.
Michelin drauf, vorne gut, hinten abgefahren.Hatte dann die Möglichkeit hinten einen Michelin, aber andere Version zu bestellen.
Hinweis vom Händler: Solange DOT-Nr. vor 2020 wäre es kein Problem, trotz Eintrag im Fzg-Schein 170er Bridgestone.
(Michelin war gleiche Felge, aber 180er, NICHT eingetragen, Herstellerfreigabe gültig und zulässig)
War bis dato zulässig.
Michelin mit DOT ab 2020 hätte ich eintragen müssen.Ich habe mich dann entschieden, vorsorglich beide zu wechseln, wieder auf Bridgestone, mit eingetragener Größe.
Laut Herstellerfreigabe Bridgestone könnte ich sogar unterschiedliche Versionen fahren.
Habe ich aber nicht gemacht (Angst fressen Seele auf )Habe Dir mal die Brigdestone-Herstellerfreigabe und den Gesetzestext angehangen.
Vielleicht hilft esGruß Kay
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Danke schön
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Hallo Admins
Leider habe ich auch noch kein Aktivierungscode bekommen.
Gruß
Kay