na gut , machen wir halt eine Rolle rückwärts von ca 150 Jahren !
Das kommt dabei raus , wenn man Fachleute (wovon ??? ) Gutmenschen mit Scheuklappen und Vorurteilen bestimmen lässt .
Wir haben ja noch Glück :: das keiner mit einer Fahne vor dem Auto herlaufen muss
würden wir uns im Verkehr verhalten wie 90% der Radfahrer , wären wir ganz schnell den Lappen los.
Radfahrer sind in meinen Augen etwas ganz besonders :
Radfahrer / Fußgänger / A
in Fußgängerzone - Fahrrad fahren
rote Ampel - welche ?? fahre doch bei Grün über den Zebrastreifen trotz der Fußgänger
Autoampel - grün - bin ich halt ein Auto
aber mal ne Frage :
mit dem Auto einen Radfahrer überholen ? 1,50 / 2 ,oo m abstand . ok
Radfahrer überholt Auto in 30er Zone mit mehr als 30Km/h abstand ca 20 cm ? darf der das :frage
Radfahrer kommt mir in der Einbahnstraße ( Verkehrszeichen nicht ausgewiesen) entgegen . Wer muss jetzt 1,50 m Abstand halten ?
von dem 1 § der STVO wollen Radfahrer keine Ahnung haben , aber wehe Du sprichst einen auf sein fehlverhalten an
Radfahrer verursacht einen Unfall , fährt einfach weg ! Polizei zuckt nur die Schultern
die Liste lässt sich fortsetzen und kein Richter geht dagegen an aber wehe einem Radfahrer wird ein Haar gekrümmt
bin mir am Überlegen eine Kamera einzubauen .